
Vertraglich vereinbarter Bestandteil eines Vertrages. Die Abschlusskondition dient in der Zins- und Gebührenrechnung dazu, die betraglichen und zeitlichen Bedingungen abzubilden, mit denen für einen bestimmten Abrechnungszeitraum in der Vergangenheit Abschlussbuchungen, wie z.B. Soll- und Habenzinsen, erzeugt werden sollen.
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