
Die Abolition, im normalen Sprachgebrauch mit Verbot oder Abschaffung beschrieben, ist im juristischen Sprachgebrauch die Einstellung eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss durch die Exekutive oder Legislative. Sie ist bezogen auf ein einzelnes Verfahren (Einzelabolition) dem deutschen und Schweizer Recht fremd. Zulässig ist ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abolition
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Abolition, plur. die -en, aus dem Lateinischen abolitio. 1) + Die Aufhebung, Abschaffung. 2) Besonders in den Rechten, die Aufhebung der Schuld und Strafe aus landesherrlicher Macht.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_596

Abschaffung. Verbot
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abolition.htm

Abolition die, Abschaffung der Sklaverei. Die dafür seit dem 18. Jahrhundert eintretende Bewegung (Abolitionismus) erreichte die gesetzliche Abolition 1833 im britischen Kolonialreich und 1863/65 in den USA.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Abolition die, Niederschlagung eines Strafverfahrens, als Einzelmaßnahme unzulässig. Generelle Abolition (Amnestie) bedarf eines Gesetzes.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

[lateinisch, `Abschaffung`] Niederschlagung anhängiger oder bevorstehender Strafverfahren durch die obersten politischen Organe; als Einzelmaßnahme unzulässig; Amnestie , Begnadigung , Einstellung .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Abolition (lat.), eine besondere Art der Begnadigung (s. d.) oder der Aufhebung einer gesetzlich verdienten Strafe durch die höchste Gewalt im Staat. Sie unterscheidet sich von der Begnadigung im engern Sinn dadurch, daß sie noch vor erlassenem Straferkenntnis erfolgt, indem das angefangene oder noch bevorstehende Untersuchungsverfahren niederges...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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