
Der Zeitpunkt, an dem eine bauliche Leistung vollständig und im wesentlichen vertragsgemäß erbracht bzw. abgeschlossen ist. Kleinere, noch durchzuführende Restarbeiten und bestehende unwesentliche Mängel setzen die Abnahmereife nicht aus. Ob die vom Auftragnehmer unterstellte Abnahmereife tatsächlich vorliegt, wird im Rahmen des Abnahmeprozes...
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.