Ableit Bedeutung

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Ableit

Ableit Logo #42003(Entlassungsgebühr) Gebühr beI. Aufgabe und Wechsel des Besitzes (Verkauf, Abzug, Erbfall) eines (bäuerlichen) dienstpflichtigen Grundes, Handänderungsgebühr, Abfahrtsgeld; meist Anleit I. 2 a (Antrittsgebühr) gegenübergestellt -- --
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