
Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird (vgl. §{§|598|bgb|juris} ff. BGB). Umgangssprachlich findet der Begriff der Leihe jedoch auch bei der Vermietung gegen Entgelt Verwendung, zum Beispiel beim "Video-Verleih", "Boots-Verleih", "Fahrrad-Verleih" usw. == Rechtslage in einzelnen Staaten == ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Leihvertrag
[Deutschland] - Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird. Im deutschen Zivilrecht wird die Leihe durch die {§|598-606|BGB|buzer|text=§§ 598 bis 606} des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Nach Ablauf der Leihzeit oder nach Vertragskündigung durch den Verleiher hat der...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Leihvertrag_(Deutschland)

Der Leihvertrag ist ein unvollkommen zweiseitiger, im BGB normierter typischer Schuldvertrag, bei dem die Hauptpflicht des Verleihers in der Überlassung der Leihsache besteht (§ 598 BGB). eine im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Pflicht des Schuldners existiert nicht. Er hat aber die Pflicht die Sache nach Beendigung der Leihe zurückzugeben....
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https://www.lexexakt.de/glossar/leihvertrag.php

Leihvertrag (Leihkontrakt, Kommodat, Commodatum), das Vertragsverhältnis, welches durch unentgeltliche ûberlassung eines Gegenstandes zu einem bestimmten Gebrauch mit der Bedingung der Zurückgabe entsteht. Dadurch, daß der Gebrauch unentgeltlich ist, unterscheidet sich der L. von dem Miet- oder Pachtvertrag, bei welchem sich der Empfänger zu G...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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