[Achtung: Schreibweise von 1811] nicht Ablauren, verb. reg. act. durch Lauern ersehen, erhalten, in verächtlichem Verstande, wofür man in der vertraulichen Sprechart ablauschen sagt. Eine Gelegenheit, einen Vortheil ablauern. Einem etwas ablauern, es ihm heimlich absehen. Einem einen Kunstgriff ablauern.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_506
Keine exakte Übereinkunft gefunden.