[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Ausfischen. Einen Teich abfischen, alle Fische aus demselben fangen. 2) Das Fischen zu Ende bringen. 3) + Abschöpfen; im gemeinen Leben. Das Fett abfischen, das Beste von einer Sache an sich nehmen. Daher die Abfischung in den obigen Bedeutungen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_273
ab¦fi¦schen [V.1, hat abgefischt; mit Akk.] 1 ein Gewässer weitgehend leer fischen, angeln; den Fluss a. 2 [ugs.] etwas für sich nehmen, einheimsen; bei einer Wahl Stimmen am rechten Rand a. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303