
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) dient zur Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit. Sie wurde am 10. Dezember 2001 zur Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs erlassen (siehe auch Abfallartenkatalog). Das Gesetz besteht aus drei Paragraphen und der Anlage Abfallverzeichnis. Der § ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abfallverzeichnis-Verordnung
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