
Als Abdingung wird in Deutschland eine von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abweichende Vereinbarung zur Höhe des ärztlichen Honorars bezeichnet. Seit 1982 ist eine Vereinbarung von Pauschalhonoraren nicht mehr zulässig. Vielmehr muss bei Abschluss einer abweichenden Honorarvereinbarung die GOÄ für privatärztliche Leistungen in jedem ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abdingung

Abhandeln, Abzug
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

In Ausnahmefällen kann ein Arzt einem Privatpatienten eine höhere Gebühr berechnen, als die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen. Er kann durch Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen eine von der GOÄ abweichende Höhe der Vergütung festlegen (Abdingung). Diese Absprache muss vor der Behandlung schriftlich getroffen wer...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

Abdingen, engl.: to cede; Schlagwortbezeichnung für: 1.) Erbringung von Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören und per A. mit dem Patienten 'privat' - d.h. auf dem Boden der GOZ - vereinbart werden, 2.) Außer Kraft setzen des maximalen Steigerungsfaktors von 3,5 der Gebührenordnung für Zah...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_aa-am.htm
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