Abbruchverbot Bedeutung

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Abbruchverbot

Abbruchverbot Logo #42832(behördlich) Die Untersagung, ein Gebäude, Bauwerk oder eine bauliche Anlage niederzulegen. Derartige Gebote werden u. a. in Bezug auf Gebäude ausgesprochen, die aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung als schutzwürdig zu erachten sind.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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