[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. in der Landwirthschaft, die Blätter eines Baumes oder einer Pflanze abbrechen, welches besonders bey dem Weine, Tabak und Kohl geschiehet. Den Wein abblatten, in der Schweiz falchen. Bey den Jägern ist abblatten, wenn das Wild von dem grünen Laube frißt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_96

Abblatten , das Abbrechen der Blätter von Kulturpflanzen zwecks besserer Belichtung der übrigen Pflanzen, z. B. beim Weinstock und Hopfen, oder behufs Gewinnung als Viehfutter; besonders gebräuchlich bei Wurzelgewächsen, wie Rüben etc. Der zum A. geeignete Zeitpunkt ist gekommen, wenn die Blätter die ersten Spuren des Absterbens zeigen. Ein f...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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