
AEO (Authorised Economic Operator, zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) ist ein Status, der einem Wirtschaftsbeteiligten auf Antrag von den Zollbehörden bewilligt wird und Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen nach den Zollvorschriften ermöglicht
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» Antieindringlingsorganismus (AEO)
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