
ist die Übertragung des Eigentums an einer Sache. Sie erfolgt im altrömischen Recht bei einer (lat.) res (F.) mancipi (handgreifbaren Sache) durch (lat. [F.]) mancipatio, sonst durch (lat. [F.]) traditio (Übergabe). Für das Frühmittelalter sind ahd. sala (Gabe) und giwerida (- Gewere) bedeutsam, ohne dass deren Verhältnis zueinander völlig e...
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