
Unter einem Zivilsenat versteht man einen Spruchkörper beim Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof, der für die Entscheidung in Zivil- oder Familiensachen zuständig ist. Ein Zivilsenat am Oberlandesgericht entscheidet in der Besetzung von drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Ein Zivilsenat am Bundesgerichtshof entscheidet in de...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilsenat

Zivilsenat, Richterkollegium beim Oberlandesgericht (mit in der Regel drei Berufsrichtern) und beim Bundesgerichtshof (fünf Berufsrichter) zur Entscheidung über Rechtsmittel.
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Zivilsenat , bei dem deutschen Reichsgericht und den Oberlandesgerichten Bezeichnung für die Abteilungen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (s. Gericht, S. 166). Auch bei dem obersten Landesgericht in Bayern ist diese Bezeichnung zur Anwendung gebracht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Spruchkörper für Zivilsachen (bürgerlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten, § 13 GVG) beim Oberlandesgericht (besetzt mit 3 Berufsrichtern) und beim Bundesgerichtshof (besetzt mit 5 Berufsrichtern).
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