[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ein körperliches Ding so beschädigen, daß dadurch dessen Vollständigkeit oder ganze Beschaffenheit leidet, der gehörige Zusammenhang des Ganzen oder eines Theiles unterbrochen wird. 4. Eigentlich. Einen Baum verletzen, durch Abhauung eines Zweiges, Beschädigung der Rinde...
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(Text von 1910) Beleidigen
1). Verletzen
2). Verletzen (mhd. verletzen, hemmen, schädigen, verwunden, von letzen, hemmen, schädigen) ist der allgemeine Ausdruck und bedeutet überhaupt, daß einer Person oder Sache körperlich oder geistig Schaden zugefügt werde, während sich beleidigen nicht auf den Körper beziehen kann...
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(Text von 1910) Verletzen
1). Beschädigen
2). Verletzen geht immer auf eine Störung der Vollkommenheit der äußeren Form oder des Zusammenhanges der Teile,
beschädigen auf das Zufügen eines wirklichen Schadens, durch den der Wert und der Nutzen eines Dinges vermindert oder das Gedeihen desselben gestört wi...
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