Inspizieren (lat.), besichtigen, beaufsichtigen. Das militärische Inspizierungsrecht ist durch Art. 63 der deutschen Reichsverfassung dem Kaiser beigelegt. Derselbe ist berechtigt, "sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei gefundenen Mängel anzuordnen". Au... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html