
Das Recht ist oftmals - insbes. in früheren Zeiten - aus der Sitte, d.h. aus der herrschenden Anschauung der betroffenen gesellschaftlichen Kreise entstanden. Die V., d.h. die Anschauung und tatsächliche Übung der Beteiligten, ist aber - im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht - keine Rechtsnorm; sie ist ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Verkehrssitte.htm

Verkehrssitte, ständige ûbung eines bestimmten Verhaltens im Rechtsverkehr. Die Verkehrssitte ist im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht keine Rechtsnorm, wird jedoch bei der nach Treu und Glauben vorzunehmenden Auslegung von Verträgen herangezogen (§§ 133, 157, 242 BGB). (Handelsbrauch)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Recht ist oftmals – insbes. in früheren Zeiten – aus der Sitte, d.h. aus der herrschenden Anschauung der betroffenen gesellschaftlichen Kreise entstanden. Die V., d.h. die Anschauung und tatsächliche Übung der Beteiligten, ist aber – im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht – keine Rechtsnorm; sie ist jedoch bei der...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Verkehrssitte.html

Als Verkehrssitte wird eine ungeschriebene Verhaltensordnung bezeichnet, deren Vorschriften in der Gesellschaft (oder Untergruppen der Gesellschaft) beachtet werden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verkehrssitte.php

die im Wirtschaftsverkehr üblichen Gebräuche und Bedingungen; entwickelt sich gelegentlich zum Gewohnheitsrecht.
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https://www.wissen.de//lexikon/verkehrssitte
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