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Verbotene Eigenmacht

Verbotene Eigenmacht Logo #42000 Die verbotene Eigenmacht ({§|858|bgb|juris} BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des Besitzdieners aus. Die verbotene Eigenmacht ist daher der zentrale Grundbegriff des Besitzschutzes...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht

verbotene Eigenmacht

verbotene Eigenmacht Logo #42134verbotene Eigenmacht, die widerrechtliche Entziehung oder Störung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers (§ 858 BGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

verbotene Eigenmacht

verbotene Eigenmacht Logo #42834Von verbotener Eigenmacht spricht man gemäß der Legaldefinition in § 858 BGB, wenn jemand dem unmittelbaren Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, soweit dies nicht vom Gesetz gestattet wird. Beispiel: A ist Pächter eines gegenüber seinem Haus gelegenen Wiesengrundstücks. Wenn B dort gegen den Willen des A ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/verboteneeigenmacht.php
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