
(F.) pro herede (lat.) Erbschaftsersitzung (im altrömischen Recht)Köbler, DRG 23
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(lat. [F.]) ist im klassischen römischen Recht die Ersitzung des Eigentums nach zivilem Recht, von welcher später Sachen des (lat. [M.]) fiscus ausgenommen werden. Sie erfordert Eigenbesitz, gültigen Erwerbsgrund (lat. iusta causa [F.]), Zeitablauf und guten Glauben ([lat.] bona fides [F.]) des Erwerbers bezüglich bestimmter Tatsachen. In spät...
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usucapio [< lateinisch], historisches Recht: andere Bezeichnung für Aneignung (Ersitzung). Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
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