Unverbindlich Bedeutung

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Unverbindlich

Unverbindlich Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. nicht verbindlich, in beyden Bedeutungen dieses Wortes. Ein unverbindliches Betragen, welches eben nicht geschickt ist, andere zu verbinden, d. i. zum Wohlwollen zu bewegen. Ingleichen jemanden nicht verbindend, ihm keine Pflicht auflegend. Das Jüdische Gesetz ist fü...
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