[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gerecht, doch nur in dessen vierter, und einigen Fällen der fünften Bedeutung. 1) Dem Rechte, dem Befugniß, der Billigkeit nicht gemäß Einen ungerechten Verdacht wider jemanden haben, einen unbilligen, ungegründeten. Ungerechte Ansprüche mache...
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Ungerecht, Familiennamenforschung: ûbername zu mittelhochdeutsch ungerëht »nicht gehörig, schlecht, ungerecht, ungerechtfertigt, schuldig«.
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