
Unterhalt, der vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt wird. Der Anspruch ist in § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Grundsätzlich sollen getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten den durch die Ehe geprägten Standard aufrechterhalten können. ...
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Als Trennungsunterhalt wird der Unterhalt bezeichnet, der gemäß § 1361 BGB nach Trennung bis zur Scheidung vom wirtschaftlich stärkeren Ehegatten an den anderen Ehegatten zu zahlen ist, wenn dieser seinen aus den ehelichen Lebensverhältnissen sich ergebenden Bedarf nicht selbst decken kann (Vgl. Wendl/Staudigl Unterhaltsrecht § 4 Rn. 3). Dabe...
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