
 Der politische Begriff der Synkratie (griechisch, "Mitherrschaft", abgeleitet von: συναγω synago; [sich] versammeln und κρατείν - herrschen) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung oder gewählte Vertreter. Synkratie darf nicht verwechsel.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Synkratie

Synkratie (griech., "Mitherrschaft"), im Gegensatz zur Autokratie diejenige Art der Staatsverfassung, nach welcher das Volk durch seine Vertreter an der Regierung einen gewissen Anteil nimmt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Mitherrschaft.
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