
Standesherr bezeichnet verschiedene Adelsgruppen: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Standesherr
[Deutscher Bund] - Der Begriff Standesherr (bzw. standesherrlich) bezeichnete im Deutschen Bund die Mitglieder hochadeliger Häuser, die im Zuge der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1803 und 1815 durch Mediatisierung ihre unmittelbaren Herrschaftsrechte verloren, aber weiterhin als den regierenden Dynasti...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Standesherr_(Deutscher_Bund)

ist im 19. Jh. der Angehörige eines der etwa 80 1803- 6 mediatisierten, ehemals reichsunmittelbaren Adelshäuser. Ihm werden 1815 geringe Vorrechte gesichert, die zwischen 1848 und 1918 aber verschwinden. Gollwitzer, H., Die Standesherren, 2. A. 1964; Schier, R., Standesherren, 1977; Eltz, E., Die Modernisierung einer Standesherrschaft, 1980; Furt...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Standesherr, des -en, plur. die -en, ein nur in einigen Provinzen, z. B. Schlesien und der Lausitz übliches Wort, einen Freyherren, Dynasten zu bezeichnen, welcher außer seinen eigenen Gütern noch Sub-Vasallen hat. Daher die Standesherrschaft, die Herrschaft, das Gebieth eines solchen ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2231
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