
Das Sondergebiet ist ein Baugebiet, welches sich nach {§|10|baunvo|juris}, {§|11|baunvo|juris} der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) von den anderen Arten von Baugebieten dadurch unterscheidet, dass hier die Nutzung zweckgebunden ist. In der Regel handelt es sich hierbei um Nutzungen aus dem Gebiet des Einzelhandels, des Fremdenverkehrs, ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sondergebiet
(SO) Gemäß Baunutzungsverordnung eine Festsetzung, die bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben an städtebaulich nicht eingebundenen (= unintegrierten) Standorten zu treffen ist.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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