
Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner. Der Schuldbeitritt wird auch Schuldmitübernahme genannt, die nicht mit der befreienden pri...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldbeitritt

Verpflichtung eines Dritten, für die bestehende Schuld eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger gleichrangig zu haften. Er wird auch als Schuldmitübernahme oder kumulative Schuldübernahme bezeichnet. Der Schuldbeitritt begründet eine Gesamtschuld der Schuldner gegen&u...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Schuldbeitritt, Schuldübernahme.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einem Schuldbeitritt spricht man, wenn jemand zusätzlich zu einem Schuldner eine Schuld übernimmt. Der rechtsgeschäftliche Schuldbeitritt ist im BGB nicht geregelt. Er ist ein Verpflichtungsvertrag gemäß § 311 BGB und muß ggf. die Formen die für die Entstehung der Hauptschuld vorgeschrieben sind einhalten.
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https://www.lexexakt.de/glossar/schuldbeitritt.php

Der Schuldbeitritt, auch kumulative Schuldübernahme genannt, wird in § 1406 Abs 2 ABGB geregelt. Er `setzt den Übernehmer nicht an die Stelle, sondern an die Seite des Altschuldners, der [dadurch] nicht befreit wird†Â` (Gschnitzer). - Der Gläubiger gewinnt einen Schuldner dazu und erlangt dadurch erhöhte Sicherheit, weshalb er nicht zustimm...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Übernahme der bestehenden Schuld eines Dritten durch Vertrag mit diesem unter Genehmigung des Gläubigers oder durch Vertrag allein mit dem Gläubiger...
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