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Schickschuld

Schickschuld Logo #42000 Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, (§{§|241|bgb|juris} ff. BGB). Sie ist abzugrenzen von der sogenannten Holschuld, dem gesetzlichen Regelfall für Leistungen (vgl. {§|269|bgb|juris} Abs. 1 BGB), und der Bringschuld. Geldschulden sind laut Gesetz regelmäßig Schickschulden ({§|270|bgb|juris} Abs. 1 BGB). Für die Schi...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Schickschuld

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Schickschuld Logo #42090Eine Schickschuld ist eine Schuld, bei der Leistungs- und Erfolgsort auseinanderfallen. Der Schuldner leistet zwar an seinem Wohnort (Leistungsort), er ist jedoch verpflichtet, die geschuldete Sache auf seine Kosten und seine Gefahr an den Wohnort des Gläubigers (Erfolgsort) zu versenden. - zurück...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Schickschuld.htm

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Schickschuld Logo #40204Anders als bei der Bring- und Holschuld fallen hier der Leistung- und Erfüllungsort auseinander. Leistungsort ist der Wohn- bzw. Gewerbesitz des Schuldner, von wo er die Leistung/Sache absendet. Erfolgsort ist der Wohn- bzw. Gewerbesitz des Gläubigers. Mit Übergabe der Leistung/Sache an eine sorgfältige Versandperson, entfällt das Haftungsrisi...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

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Schickschuld Logo #42065Eine Schickschuld ist eine Schuld, bei der Leistungs- und Erfolgsort auseinanderfallen. Der Schuldner leistet zwar an seinem Wohnort (Leistungsort), er ist jedoch verpflichtet, die geschuldete Sache auf seine Kosten und seine Gefahr an den Wohnort des Gläubigers (Erfolgsort) zu versenden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Schickschuld Logo #42134Schickschuld, eine Schuld, die durch den Schuldner an den Gläubiger zu versenden ist, z. B. Geldschuld, Versendungskauf. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Schuldners.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Schickschuld Logo #40050Eine Schickschuld ist eine Schuld, bei der Leistungs- und Erfolgsort auseinanderfallen. Der Schuldner leistet zwar an seinem Wohnort (Leistungsort), er ist jedoch verpflichtet, die geschuldete Sache auf seine Kosten und seine Gefahr an den Wohnort des Gläubigers (Erfolgsort) zu versenden.
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/S/Schickschuld.html

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Schickschuld Logo #42834Siehe unter Holschuld.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/schickschuld.php
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