
Reichsgraf, auch Gefürsteter Graf, war eine Standesbezeichnung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit die Inhaber einer reichsunmittelbaren Grafschaft bezeichnet, andererseits auch die Inhaber des Adelstitels Graf, sofern er als Standeserhöhung durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen und daher im ganzen Reic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgraf

ist seit der frühen Neuzeit der zum Reich in unmittelbarer Beziehung stehende Graf. Lit.: Krieger, K., König, Reich und Reichsreform, 1992
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsgraf, des -en, plur. die -en, Fämin die Reichsgräfinn, ein dem Deutschen Reiche und dessen Oberhaupte unmittelbar unterworfener Graf. Daher die Reichsgrafschaft, ein solches Land, und das Bey- und Nebenwort reichsgräflich.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_900

Reichsgraf, im Heiligen Römischen Reich reichsunmittelbarer Graf, als solcher Angehöriger des hohen Adels.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Reichsgraf. Im Heiligen Römischen Reich Titel der reichsunmittelbaren (unmittelbar vom König belehnten) Grafen. Der Stand war nach der Abschließung des Reichsfürstenstandes (1180) von der Mediatisierung (dem Entzug der Reichsunmittelbarkeit) durch die Reichsfürsten bedroht und wurde durch Neuverleih...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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