
Rückbürgschaft ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt. == Allgemeines == Die Rückbürgschaft setzt nach dieser Definition des Bundesgerichtshofs das Bestehen einer Hauptbürgschaft und damit ein ...
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Als Rückbürgschaft wird eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für seine Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.
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https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/

Eine Rückbürgschaft ist eine Bürgschaft bei der erste Bürge im Falle seiner Inanspruchnahme einen Anspruch gegen den sog. Rückbürgen hat, dieser wiederum hat dann einen Ausgleichsanspruch gegen den Hauptschuldner. Vergleich auch mit Nachbürgschaft. Beispiel: A bürgt für den Fall, dass C gegenüber der Bank sein Darlehen nicht zurückzahlen...
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Bürgschaft, zur Absicherung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen gegen den Hauptschuldner nach § 774 BGB. Beispiel: A bürgt für die Schuld des B, C bürgt für den Rückgriffsanspruch des A gegen B.
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