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Rückbürgschaft

Rückbürgschaft Logo #42000 Rückbürgschaft ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt. == Allgemeines == Die Rückbürgschaft setzt nach dieser Definition des Bundesgerichtshofs das Bestehen einer Hauptbürgschaft und damit ein ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rückbürgschaft

Rückbürgschaft

Rückbürgschaft Logo #42116Als Rückbürgschaft wird eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für seine Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.
Gefunden auf https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/

Rückbürgschaft

Rückbürgschaft Logo #42834Eine Rückbürgschaft ist eine Bürgschaft bei der erste Bürge im Falle seiner Inanspruchnahme einen Anspruch gegen den sog. Rückbürgen hat, dieser wiederum hat dann einen Ausgleichsanspruch gegen den Hauptschuldner. Vergleich auch mit Nachbürgschaft. Beispiel: A bürgt für den Fall, dass C gegenüber der Bank sein Darlehen nicht zurückzahlen...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/rueckbuergschaft.php

Rückbürgschaft

Rückbürgschaft Logo #42871Bürgschaft, zur Absicherung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen gegen den Hauptschuldner nach § 774 BGB. Beispiel: A bürgt für die Schuld des B, C bürgt für den Rückgriffsanspruch des A gegen B.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/rueckbuergschaft
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