
Propst ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen. Er entstand aus lat. praepositus, über mittellat. propostus ‚Vorgesetzter‘, und wird oft, teilweise auch offiziell, aber nach der Wortherkunft unrichtig, Probst geschrieben. Gelegentlich wird die Schreibung Probst von lat. probatus „erprobt, bewährt“ abgeleitet. ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Propst

ist im frühmittelalterlichen Kloster der dem Abt folgende Vorgesetzte, der teils vom Prior verdrängt wird, teils das Amt des Archidiakons erlangt. In der evangelischen Kirche lebt der P. bis zur Gegenwart fort. Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 5. A. 1972; Rauch, G., Pröpste, Propstei und Stift von S. Bartholomäus in Frankfurt, 1975
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Propst, des -es, plur. die Pröpste, Fämin. die Pröpstinn, ein aus dem Lat. Praepositus verkürztes Wort, welches überhaupt einen Vorgesetzten bedeutet, aber nur in einigen einzelnen Fällen üblich ist. So führet der Vorgesetzte eines Lehenshofes in manchen Gegenden den Nahmen eines ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1735

lateinisch praepositus: Vorsteher Der Probst ist eigentlich Vorsteher eines Stiftes oder Klosters. Heute werden auch Geistliche an bedeutenden Kirchen mit dem Titel »Propst« bezeichnet .
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Der Titel Propst (lat. `Vorsteher†œ) war ursprünglich in der katholischen Kirche dem Vorsteher eines kleinen Klosters oder dem Stellvertreter des Abtes vorbehalten. Heute führen Priester diesen Ehrentitel, wenn sie Pfarrer an ehemaligen Kloster- oder Stiftskirchen und Pfarrer großer Pfarreien sind. In der evan...
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Propst der, 1) evangelische Kirchen: in einigen Landeskirchen der Leiter eines mittleren oder unteren Aufsichtsbezirks (Propstei oder Sprengel); 2) katholische Kirche: Titel für den ersten Würdenträger eines Domkapitels (Dompropst) oder Kollegiatkapitels (Stiftspropst).
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Propst, Familiennamenforschung: Probst.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Propst (lat. propositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche.
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(lat. ,praepositus' = Vorgesetzter) Ggf. mit dem Domdechanten (Domdekan) einer der Dignitäre (Würdenträger) des Domkapitels, steht diesem vor. Siehe Dompropst.
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Propst (mhd. probest, provist, probst; ahd. probost, provast; spätlat. propositus; v. lat. praepositus = Vorsteher, Aufseher). Nach der Benediktregel hieß der Vertreter des Abtes ursprünglich Propst; der Amtsinhaber wurde im 10. Jh. in 'Prior' umbenannt (s. Klosterämter). Kleinere, abhängige Klöster...
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Propst (v. lat. praepositus), ursprünglich Amtstitel für Denjenigen, der in den Kapiteln und Stiftern die Ökonomie zu verwalten hatte; später der erste geistliche Würdenträger nach dem Bischof an Kathedralkirchen, an Kollegiatstiftern der Vorstand des Kapitels (in Kathedralstiftern heißt der Archidiakonus Dompropst); in der protestantischen ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in der katholischen Kirche Vorsteher eines Dom- oder Stiftskapitels; auch Titel des Pfarrers einer größeren Pfarrei. – In der evangelischen Kirche Titel des Pfarrers einer Hauptkirche; auch der Leiter eines mittleren Aufsichtsbezirks (Sprengel, Propstei).
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