
Der Begriff `Diversion†œ, verwendet im Sinne von `Ablenkung†œ, `Umleitung†œ oder `Wegführung†œ vom System formeller Sozialkontrolle, wurde in den 1960er Jahren in den USA in die kriminalpolitische Diskussion eingeführt. Bislang ist es nicht gelun...
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http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=D&KL_ID=53

Diversion (lat. diversus: „verschieden“) bezeichnet: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Diversion
[Deutschland] - Die Diversion (wörtl. „Umleitung“) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch Absehen von einer Strafverfolgung zu erledigen. Damit ist...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Diversion_(Deutschland)
[Österreich] - Unter Diversion versteht man allgemein alternative Beendigungsmöglichkeiten bei Strafverfahren im Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalität, d.h die Staatsanwaltschaft tritt vom Verfahren gegen Erfüllung bestimmter Leistungen des Tatverdächtigen zurück. Der Beschuldigte darf aber dadurch nich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Diversion_(Österreich)

Von Diversion (lat. für Umleitung) spricht man im Strafrecht, wenn die Staatsanwaltschaft gemäß § 45 JGG oder §§153/153a StPO zugunsten resozialisierende/erzieherische Maßnahmen von der Strafverfolgung absieht: Insbesonder bei jugendlichen Ersttätern kommt ein Absehen von Strafverfolgung in Betracht, wenn erzieherische Maßnahmen bereits du...
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https://www.lexexakt.de/glossar/diversion.php

Diversion (lat., "Ablenkung"), in der Kriegführung eine Demonstration (s. d.), welche ihren Zweck, die Aufmerksamkeit des Gegners von einem bestimmten Punkt ab und auf einen andern hinzulenken, möglichst ohne Kampf zu erreichen sucht. Die D. kann ebensowohl Angriffszwecken dienen, wenn man sich z. B. eines Flußüberganges bemächtigen ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

In der Wirtschaftssoziologie : in der Kriminalsoziologie die Vergrösserung des Arsenals zur Verfügung stehender Sanktion en und die Verlagerung der Kontrolle auf aussergerichtliche Instanz en. Neben die Strafen in Form von Geldzahlung oder Freiheitsentzug treten dabei beispielsweise Führungsaufsicht, Arbeitsauflagen, therapeutische Behandlung......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/diversion/diversion.htm
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