
Das Postliminium war ein kriegsvölkerrechtliches Rechtsinstitut. Im römischen Recht (nachgewiesen u.a. bei Pomponius und Gaius) bedeutete das ius postliminium, dass derjenige Bürger, der in feindliche Gewalt geriet, seine Rechtsstellung verlor und bei seiner Rückkehr in die Rechtsverhältnisse wieder eintrat. Die Sicherung von Testamenten (das...
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(lat. [N.]) ist im römischen Recht die Rückkehr in den früheren Rechtszustand nach Ende der Kriegsgefangenschaft.Kaser §§ 15 II 2, 26 I 1, 58 VII 1b
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Postliminium (lat.), Rückkehr ("hinter die Thürschwelle", d. h. nach Hause); daher Jus postliminii, bei den Römern das Recht eines aus Kriegsgefangenschaft oder Verbannung heimkehrenden Bürgers, in alle frühern Rechtsverhältnisse wieder einzutreten. Im modernen Völkerrecht versteht man unter P. die Wiederherstellung des frühern Re...
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