Placet (lat., "es gefällt", Placetum regium, landesherrliches P.), das Recht der Staatsgewalt, von Erlassen der Kirchenbehörden vor deren Veröffentlichung Einsicht zu nehmen und deren Bekanntmachung zu gestatten oder zu untersagen. Namentlich seit der Reformation wurde dieses Recht von den weltlichen Fürsten in Anspruch genommen, obgl... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html