[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. et irreg. welches im letztern Falle im Imperf. ich pflog, (bey einigen ich pflag) und im Mittelw. gepflogen, hat. Es ist in doppelter Gestalt üblich. I. Als ein Activum, wo es im Oberdeutschen gemeiniglich irregulär abgewandelt wird; ich pflege, du pflichst, er pflicht; Imperf. i...
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(Text von 1910) Pflegen
1). Gewohnt sein
2). Man
pflegt (vgl. Art. 767) etwas zu tun, sofern man überhaupt eine Handlung unter ähnlichen Umständen wiederholt; man ist aber etwas
gewohnt (eigentl. Adjekt. ahd.
giwon, mhd.
gewon, daher auch heute mundartlich:
ge...Gefunden auf
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(Text von 1910) Hegen
1). Pflegen
2). Warten
3). Die Bemühungen, welche die Sorge für etwas erfordert, faßt das
Warten in sich zusammen, während
hegen zunächst nur die Sorge begreift, daß die Sache oder die Person nicht beschädigt werde,
pflegen aber die Bemühungen, durch welche das Wac...
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