[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und für das einfache siegen im Oberdeutschen gebraucht wird, aus welcher Mundart es zuweilen die höhere Schreibart der Hochdeutschen entlehnet; von ob, übet. Der Vernunft kommt es zu, in dem Streite der Leidenschaften obzusiegen Den...
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