(lat. [F.]) ist seit dem altrömischen Recht das Schuldverhältnis. Es geht vermutlich auf den Ausgleich von Unrechtserfolgen (später sog. [lat.] delicta [N.Pl.]) zurück. Das bei ihnen zunächst regelmäßig bestehende Racherecht des Verletzten oder seiner Verwandtschaft wird im Interesse der Allgemeinheit allmählich eingeschränkt und durch die... Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html