
Bevorstehender rechtswidriger Angriff, der aber noch nicht gegenwärtig i.S.v. § 32 ist. Zum Teil wird § 32 analog angewendet, sog. Präventivnotwehr. Nach h.M. ist der Fall ausschließlich über rechtfertigenden Notstand zu lösen, wobei innerhalb der Güterabwägung der Umstand zu berücksichtigen...
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