
Die Nachbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft und dient dazu, die Verpflichtung eines Bürgen (Hauptbürge oder Vorbürge) durch eine weitere Bürgschaft abzusichern. == Rechtsgrundlagen == Damit ist die Nachbürgschaft die Haftung des Nachbürgen direkt gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Bürgschaft durch den Bürgen (= Vorbür...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nachbürgschaft

Von einer Nachbürgschaft spricht man bei einer Bürgschaft, bei der sich der Nachbürge für einen Bürgen verbürgt und im Falle der Inanspruchnahme einen Ausgleich gegenüber dem Bürgen hat, und nicht gegen den Hauptschuldner wie bei der Rückbürgschaft. Beispiel: A bürgt für den Fall, dass C gegenüber der Bank sein Darlehen nicht zurückza...
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https://www.lexexakt.de/glossar/nachbuergschaft.php
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