
Unter Nachbesserung versteht man im deutschen Zivilrecht seit der Schuldrechtsmodernisierung eine Art der Nacherfüllung, die Beseitigung eines Mangels etwa durch Reparatur. Im Gegensatz dazu steht die andere Art der Nacherfüllung, die Nachlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“ bzw. „ein neues Werk herstellen“). Nach früherem de...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nachbesserung

Normierte Nacherfüllung, d.h. Abhilfe im Falle eines Mangels, dergestalt, dass der Lieferant den Mangel an der Sache selbst beseitigt. Sie ist mit der Reform des Schuldrechts ein Primärrecht geworden. Siehe Gewährleistung.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=N&id=28159&page=

Mängel
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

english: rectification of defects; finishing touches; repair(s)] Siehe auch / Siehe: Nacherfüllung
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Die DIN 69905 verwendet den Begriff der Nachbesserung in zwei Bedeutungen. Einerseits im Sinne der mittlerweile 'Nacherfüllung' genannten Beseitigung von Mängeln bei einem gelieferten Werk, wie es der Paragraph 437 des BGB regelt. Andererseits lässt die DIN 69905 auch die nachträgliche Veränderung der Vertragsinha...
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