
Das als unwahr Bezeichnen eines Sachverhalts. Es ändert zwar nichts an dem betreffenden Sachverhalt, trotzdem kann es strafbar sein, z. B. bei der Zeugenaussage vor Gericht, weil es das Finden der Wahrheit behindert, also ein Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol ist. Anders das Holocaust-Leugnen, das die Aufrechterhaltung einer ei...
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(Text von 1910)  Leugnen 1). Verneinen 2). Lügen 3). Man verneint das, wovon man bloß sagt, daß es einem Subjekte nicht zukomme (Gegens. bejahen); man leugnet das, was man verneint, sofern es für wahr gehalten wird oder wirklich wahr ist (Gegens. zugestehen, eingestehen, zugeben
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