
Pflicht des Beteiligten im Verwaltungsverfahren. Die Pflicht ist zurückzuführen auf eine Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz, wonach die Beteiligten bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken, insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben 'sollen'. Durch d...
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Die Mitwirkungspflicht besteht für jeden Versicherten, der eine Leistung beantragt oder erhält. Hierzu gehört zum Beispiel die Mithilfe bei der Aufklärung der Versicherungszeiten oder das kooperative Verhalten bei einer medizinischen Rehabilitation oder Berufsförderungsleistungen, zum Beispiel Duldu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Die Untersuchungsmaxime der Sozialversicherungen wird gemäss ATSG, Art. 43 ergänzt durch die Mitwirkungspflicht der versicherten Person. Gemäss VVG, Art. 39 muss der Anspruchsberechtigte auf Begehren des Versicherers jede Auskunft über solche ihm bekannte Tatsachen erteilen, die zur Ermittlung der Umstände, unter denen das befürchtete Ereigni...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

Gesetzliche Obliegenheit des Anspruchsberechtigten, dem Versicherer auf Begehren jede Auskunft über solche ihm bekannte Tatsachen zu erteilen, die zur Ermittlung der Umstände des Schadenereignisses oder zur Feststellung der Folgen dienlich sind. Vertraglich können bestimmte Handlungen zur Pflicht er...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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