(lat.) 'Lobrede auf den Urheber'. Nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht hat der Urheber eines Werkes das Recht auf die Nennung seines Namens. So beispielsweise der Verfasser eines Zeitungsartikels. Es handelt sich aber um ein ius dispositivum, so dass es vertraglich auch ausgeschlossen werden kann. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204