
Davon dass eine Sache lastenfrei ist, spricht man, wenn an der Sache keine Rechte Dritter bestehen. Beispiel: Ein Hausgrundstück ist lastenfrei, wenn darauf keine Hypotheken, Grundschulden, Vorkaufsrechte, Grundienstbarkeiten usw. ruhen. Vom lastenfreien Erwerb spricht man, wenn eine an sich mit Rechten Dritter belastete Sache gutgläubig erworben...
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