[Achtung: Schreibweise von 1811] Kaiserlich, adj. et adv. 1) Dem Kaiser gehörig, in dessen Würde gegründet. Die kaiserlichen Staaten. Die kaiserliche Würde. Aus höchster kaiserlicher Gewalt. Der kaiserliche Hof. Die Kaiserlichen, im gemeinen Leben, die Truppen des Kaisers, ehedem die Kaiserischen. 2) Dem Kaiser ergeben,...
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Diese Bezeichnung kommt meist in Verbindung mit einer durch einen Kaiser authorisierte Institution bzw. Behörde vor (dänisch: kejserlig, englisch, portugiesisch und spanisch: imperial, französisch: impérial, italienisch: imperiale, niederländisch: keizerlijk).
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