Interdictum (N.) quem fundum Bedeutung

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interdictum (N.) quem fundum

interdictum (N.) quem fundum Logo #42015(lat.) ist im römischen Recht der Befehl zur Herausgabe eines Grundstückes, das ein Kläger herausverlangen will, an jeden, der das Grundstück besitzt oder den Besitz arglistig aufgegeben hat.Kaser § 27 I 5
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