Innere Verwaltung Bedeutung

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innere Verwaltung

innere Verwaltung Logo #42871der Teil der öffentl. Verwaltung, dessen oberste Behörde der Minister des Innern ist. Vom früher umfassenden Aufgabenbereich (alle Angelegenheiten mit Ausnahme der Ressorts Auswärtiges, Krieg, Justiz, Finanzen) haben sich heute Sonderbereiche abgespalten.
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