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Inkardination

Inkardination Logo #42000 Als Inkardination bezeichnet man das Rechtsverhältnis und die Zugehörigkeit eines altkatholischen oder römisch-katholischen Klerikers zu einer ihm übergeordneten Instanz innerhalb der Kirche. Die Beendigung dieses Verhältnisses bezeichnet man als Exkardination. Inkardinationsfähige Instanzen sind nach dem CIC Diözesen oder andere Teilkirche...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Inkardination

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Inkardination Logo #42134Inkardination die, katholisches Kirchenrecht: die Eingliederung eines Klerikers in einen Klerikerverband, seinen »geistlichen Heimatverband« (Diözese; Orden).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Inkardination Logo #42274Inkardination [mittellateinisch] die, katholisches Kirchenrecht: die Eingliederung eines Klerikers in einen Klerikerverband, seinen »geistlichen Heimatverband« (Diözese; Orden).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

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Inkardination Logo #42877Als Inkardination wird das Rechtsverhältnis und die Zugehörigkeit eines katholischen Klerikers zu einer ihm übergeordneten Instanz innerhalb der Kirche (Teilkirchen, Personalprälaturen, Ordensinstitute, Gesellschaften des apostolischen Lebens) bezeichnet.
Gefunden auf https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/i/inkardination.html

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Inkardination Logo #42295Inkardination (mittellat), ûbergabe einer Kirche zur Verwaltung an einen fremden Geistlichen; daher stehen die Clerici incardinati im Gegensatz zu den einheimischen.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Inkardination Logo #42871die Eingliederung eines katholischen Geistlichen in eine Diözese oder einen Orden.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/inkardination
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