
Als Inkardination bezeichnet man das Rechtsverhältnis und die Zugehörigkeit eines altkatholischen oder römisch-katholischen Klerikers zu einer ihm übergeordneten Instanz innerhalb der Kirche. Die Beendigung dieses Verhältnisses bezeichnet man als Exkardination. Inkardinationsfähige Instanzen sind nach dem CIC Diözesen oder andere Teilkirche...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Inkardination

Inkardination die, katholisches Kirchenrecht: die Eingliederung eines Klerikers in einen Klerikerverband, seinen »geistlichen Heimatverband« (Diözese; Orden).
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Inkardination [mittellateinisch] die, katholisches Kirchenrecht: die Eingliederung eines Klerikers in einen Klerikerverband, seinen »geistlichen Heimatverband« (Diözese; Orden).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

Als Inkardination wird das Rechtsverhältnis und die Zugehörigkeit eines katholischen Klerikers zu einer ihm übergeordneten Instanz innerhalb der Kirche (Teilkirchen, Personalprälaturen, Ordensinstitute, Gesellschaften des apostolischen Lebens) bezeichnet.
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/i/inkardination.html

Inkardination (mittellat), ûbergabe einer Kirche zur Verwaltung an einen fremden Geistlichen; daher stehen die Clerici incardinati im Gegensatz zu den einheimischen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Eingliederung eines katholischen Geistlichen in eine Diözese oder einen Orden.
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https://www.wissen.de//lexikon/inkardination
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