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Indiz Logo #42000 Unter einem Indiz (von lat.: indicare = anzeigen) wird im Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis. Im Recht gilt als Indiz eine erwiesene Tats...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Indiz

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Indiz Logo #42015ist eine Tatsache, aus deren Vorhandensein einleuchtenderweise auf das Vorhandensein einer anderen Tatsache geschlossen werden kann. Das
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Indiz Logo #42134Indiz das, Recht: im Prozess eine erwiesene Tatsache, aus der in Schlussfolgerung der Beweis für eine andere, nicht unmittelbar beweisbare Tatsache abgeleitet wird (Indizienbeweis).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Indiz Logo #42834Mit Indiz/Indizenbeweis wird ein Verdachtsmoment bezeichnet, das nur mittelbar einen Hinweis auf die Täterschaft gibt. Z.B. der Fund einer Tatwaffe beim mutmaßlichen Täter. Kein Indizenbeweis ist z.B. die Aussage eines Augenzeugen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/indiz.php

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Indiz Logo #42295Indiz (lat. Indicium, Indizie, Anzeige, Inzicht), eine Thatsache, deren Vorhandensein und deren Gewißheit auf das Vorhandensein und auf die Wahrheit einer andern zu beweisenden Thatsache schließen lassen; insbesondere im Strafprozeß eine Thatsache, welche eine Schlußfolgerung für die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten zuläßt; so z. B. be...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Indiz Logo #42871ein Verdachtsmoment ohne unmittelbare Beweiskraft (Indizienbeweis), das aber auf Beweiserhebliches schließen lässt, z. B. das Auffinden eines Tatwerkzeugs beim mutmaßlichen Täter, im Gegensatz zu unmittelbarer Tatbeobachtung.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/indiz
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