
Unter einem Indiz (von lat.: indicare = anzeigen) wird im Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis. Im Recht gilt als Indiz eine erwiesene Tats...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Indiz

ist eine Tatsache, aus deren Vorhandensein einleuchtenderweise auf das Vorhandensein einer anderen Tatsache geschlossen werden kann. Das
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Indiz das, Recht: im Prozess eine erwiesene Tatsache, aus der in Schlussfolgerung der Beweis für eine andere, nicht unmittelbar beweisbare Tatsache abgeleitet wird (Indizienbeweis).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Indiz/Indizenbeweis wird ein Verdachtsmoment bezeichnet, das nur mittelbar einen Hinweis auf die Täterschaft gibt. Z.B. der Fund einer Tatwaffe beim mutmaßlichen Täter. Kein Indizenbeweis ist z.B. die Aussage eines Augenzeugen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/indiz.php

Indiz (lat. Indicium, Indizie, Anzeige, Inzicht), eine Thatsache, deren Vorhandensein und deren Gewißheit auf das Vorhandensein und auf die Wahrheit einer andern zu beweisenden Thatsache schließen lassen; insbesondere im Strafprozeß eine Thatsache, welche eine Schlußfolgerung für die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten zuläßt; so z. B. be...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ein Verdachtsmoment ohne unmittelbare Beweiskraft (Indizienbeweis), das aber auf Beweiserhebliches schließen lässt, z. B. das Auffinden eines Tatwerkzeugs beim mutmaßlichen Täter, im Gegensatz zu unmittelbarer Tatbeobachtung.
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https://www.wissen.de//lexikon/indiz
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