
(F.) (lat.) ist im römischen Recht in verschiedenen Fällen (z. B. Zwang) die vom Prätor gewährte Wiedereinsetzung in den früheren Stand, mit welcher die eingetretenen Wirkungen des Geschäfts durch besondere Klagen wieder beseitigt werden sollen. Eine vom Richter durchgeführte i. i. r. bewirkt die (lat.) actio (F.) quod metus causa, die den b...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

In integrum restitutio (lat.), s. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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