
Bei der Huldigung (lat. Homagium) handelt es sich um ein ritualisiertes Treueversprechen mit zentraler Bedeutung für das mittelalterliche Lehnswesen. Der Lehnsnehmer war verpflichtet, seinem Lehnsherrn in einem offiziellen Akt Gefolgschaft und Treue zuzusichern. Der Lehnsherr sicherte dem Vasallen im Gegenzug ebenfalls Treue und darüber hinaus S...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Huldigung

ist das Versprechen des Wohlwollens, der Treue oder der Ehrerbietung. Bereits im Frühmittelalter sollen die Franken dem Grafen oder dem König Treue schwören. 786 und 802 verlangt Karl der Große eine allgemeine Eidesleistung. An die Stelle dieses allgemeinen Untertaneneides tritt später der Eid der Lehnsmannen, seit dem Hochmittelalter auch der...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Huldigung, plur. die -en, von dem Zeitworte, die Leistung des Eides der Treue, so fern sie von Unterthanen geschiehet. Die Unterthanen zur Huldigung auffordern. Die Huldigung leisten Daher der Huldigungseid, die Huldigungsmünze, welche bey dieser feyerlichen Gelegenheit ausgeworfen zu we...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3520

Huldigung, Rechtsgeschichte: der Treueid der Untertanen. Im Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts trat an die Stelle der Huldigung die Vereidigung der Volksvertretung, der Beamten und des Heeres.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Huldigung (mhd. huldeschaft, huldeswuor; v. hulden, huldigen = jemand huldic [gewogen, freundlich, treu] machen; mlat. homagium). Symbolischer Akt bei der Begründung oder Erneuerung einer vasallitischen Bindung, durch den der Lehnsmann dem Herren zuschwor, alles zu meiden, was zu dessen Schaden führ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Huldigung (Erbhuldigung), die feierliche Ableistung eines Eides (Huldigungs-, Staatsbürger-, Unterthaneneid), durch welchen die Unterthanen ihrem Landesherrn Treue und Gehorsam versprechen. Dieser Eid, welcher übrigens nur von den männlichen Unterthanen gefordert zu werden pflegt, und durch den keinerlei neue Rechte und Verpflichtungen begründe...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Lehnsrecht das Treuegelöbnis (besonders der Stände) gegenüber einem neuen Herrscher; im modernen Staat vom Eid auf den Monarchen oder auf die Verfassung abgelöst.
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https://www.wissen.de//lexikon/huldigung
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